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Malaysia
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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und von Malaysia | ![]() |
Bei Einreise müssen ausländische Besucher alle zu verzollenden Gegenstände beim Zoll deklarieren. Der Zoll darf die Passagiere dazu auffordern, ihr Gepäck zur Kontrolle zu öffnen. Es werden keine Zölle zwischen Ost- und West-Malaysia erhoben.
Ausländische Reisende dürfen folgende Gegenstände zollfrei für den persönlichen Gebrauch einführen: Spirituosen (höchstens 1 Liter), Zigaretten (höchstens 225 Gramm oder 200 Zigaretten), Uhren (höchstens 100), Kosmetikartikel, Seife, Zahnpasta, neue Kleidungsstücke (höchstens drei Teile), neue Schuhe (höchstens 1 Paar), tragbare Elektrogeräte für Gesundheitszwecke, Geschenke (im Wert von höchstens 400 RYR).
Zu steuerfreien Gütern zählen unter anderem Schreibstift, Feuerzeug, Buch, Zeitung/Zeitschrift, Parfum, Kosmetika, tragbares Radio, Uhr, Kamera, Camcorder, Computer, Anglerausrüstung, Sportausrüstung (außer Golf) und Musikinstrumente (außer Klavier).
Wenn Reisende sich nicht länger als drei Monate im Land aufhalten, dürfen sie ihre zu verzollenden Gegenstände einführen, wenn sie die erforderliche Kaution zahlen. Diese wird bei Ausreise zurückerstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der malaysischen Zollbehörde: Http://www.customs.gov.my.
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Visa | ![]() |
Malaysia stellt keine Landevisa aus. Inhaber eines chinesischen Diplomatenpasses oder Public Affairs Passport dürfen sich bis zu 30 Tage ohne Visum in Malaysia aufhalten. Chinesische Staatsbürger mit einem gewöhnlichen Reisepass sollten im Voraus ein Visum beantragen. Es gibt folgende malaysische Visa:
1. Gewöhnliche Visa: Die an ausländische Staatsbürger ausgegebenen Visa für Reisen nach Malaysia gelten für Freizeiturlaub, Besuch von Freunden und Geschäftsreisen. Sie gelten drei Monate und gestatten dem Inhaber einen Aufenthalt von 30 Tagen. Die Gültigkeitsdauer eines gewöhnlichen Visums kann nicht verlängert werden. Der Inhaber des Visums kann jedoch bei der Einwanderungsbehörde die Verlängerung des Visums beantragen, wenn die Rückkehr in das Heimatland aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Probleme mit dem Flug nicht stattfinden kann. Hierbei sind entsprechende Nachweise eines Krankenhauses oder einer Fluggesellschaft vorzulegen.
2. Arbeitsvisa, Studentenvisa: Antragsteller für eine Arbeits- oder Studienerlaubnis in Malaysia benötigen einen vom Unternehmen oder der Schule an die Einwanderungsbehörde gesendeten Antrag. Wurde dem Antrag stattgegeben, informiert die Einwanderungsbehörde die Botschaft oder das Konsulat in der Heimat des Antragstellers. Dort erhält er das Visum. Nach Ankunft in Malaysia kontaktiert der Antragsteller die Einwanderungsbehörde und erhält ein langfristiges Visum.
3. Visa für Verwandtenbesuche: Verwandte in Malaysia stellen zuerst einen Visumsantrag bei der Einwanderungsbehörde. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören ein Nachweis der Verwandtschaft mit dem Antragsteller sowie dessen Arbeits- und Einkommensnachweise.
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Gebräuche | ![]() |
In Malaysia leben drei Hauptethnien: Malaysier, Chinesen und Inder. Sie haben unterschiedliche Religionen, Kulturen und Gebräuche. Über 90 % der Malaysier glauben an den Islam. Die chinesische Bevölkerung praktiziert Buddhismus und Taoismus; die Inder den Hinduismus. Gemäß Verfassung ist der Islam die offizielle Religion Malaysias. Die meisten der malaysischen Muslime sind Sunniten.
Das wichtigste Fest des Landes ist das Feuerwerk Hari Raya Adel, vergleichbar mit dem Frühlingsfest in China. Der 9. Monat des islamischen Kalenders ist alljährlich für die Muslime des Landes der Fastenmonat. Den ersten Tag nach Ende des Fastenmonats nennt man Hari Raya Aidil Fitri. Hier spenden Muslime an Bedürftige. In der Zwischenzeit kehren die Menschen nach Hause zu ihrer Familie zurück. Muslime beginnen den Tag früh am Morgen in den Moscheen, um Hari Raya Puasa-Gebete zu sprechen. Anschließend werden die Grabstätten der Ahnen besucht. Nach der Zeremonie gratulieren die Menschen sich herzlich und wünschen sich einen Neuanfang. In herzlicher und harmonischer Atmosphäre statten die Menschen sich gegenseitig Besuche ab. In jedem Haus wird für die Gäste gebacken.
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Botschaft und Konsulate von Malaysia in China | ![]() |
Malaysische Botschaft in China
Anschrift: 2 Liangmaqiao North Street, Sanlitun, Chaoyang District, Beijing
Tel.:+86-10-65322531/65322532/65322533
Malaysisches Generalkonsulat in Guangzhou
Anschrift: 233 Tianhe North Road, Guangzhou
Tel.:+86-20-87395660/87395661
Konsularische Vertretungen: Guangdong, Guangxi, Fujian, Hainan
Malaysisches Generalkonsulat in Shanghai
Anschrift: 1168 West Nanjing Road, Shanghai
Tel.: +8621-52925424
Konsularische Vertretungen: Shanghai, Zhejiang, Jiangsu, Anhui, Jiangxi, Fujian
Malaysisches Generalkonsulat in Kunming
Anschrift: 29 Dongfeng East Road, Kunming
Tel.:+86-871-3165888-6241/6242
Konsularische Vertretungen: Yunnan, Guangxi, Guizhou , Sichuan, Chongqing
Malaysisches Generalkonsulat in Hongkong, China
Anschrift: 47-50 Gloucester Road, Wanchai, Hong Kong, China
Tel.:+852-25270921
Konsularische Vertretungen: Hongkong, China
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Spannung und Steckdosen | ![]() |
* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.
* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance.