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Pakistan

Pakistan

 

Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und von Pakistan

Einreise 

Einreisende dürfen folgende Gegenstände einführen:

1. 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak;

2. 4 Liter Parfum und Eau de Toilette;

3. Eine angemessene Anzahl an Geschenken und Souvenirs mit einem Wert von höchsten 2.000 PKR.

Spezieller Hinweis: 

Pakistan ist ein muslimisches Land. Reisende dürfen keinen Alkohol, kein Schwein und Schweinefleischprodukte sowie andere Gegenstände einführen, die gegen den Islam verstoßen. Ohne durch die Abteilung für Pflanzenschutz des pakistanischen Landwirtschaftsministerium ausgestellte Einfuhrgenehmigungen und einen vom Ursprungsland ausgestellten Quarantänenachweis dürfen Reisende keine Zündhölzer, Früchte, Pflanzen (einschließlich Blumen) und damit zusammenhängende Produkte einführen (weder frisch noch getrocknet).

Pakistan liegt in einer tropischen Region und weist zahlreiche Infektionskrankheiten auf. Impfungen gegen Malaria, Gelbfieber, Hepatitis B und epidemische Encephalitis B werden dringend empfohlen.

 

Ausreise 

Reisende dürfen steuerfrei 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak mitführen.

Spezieller Hinweis: 

Das Ausführen kultureller Gegenstände sowie von mehr als 10.000 USD oder den umgerechneten Betrag in einer Fremdwährung ist nicht gestattet.

 

Visa

China und Pakistan haben eine gegenseitige Verzichtserklärung für Visa unterzeichnet. Chinesen mit Diplomaten- oder Unternehmenspass dürfen sich in Pakistan 30 Tage ohne Visum aufhalten.

Außerdem haben China und Pakistan eine gegenseitige Verzichtserklärung für Visagebühren unterzeichnet. Inhaber gewöhnlicher Reisepässe müssen keine Gebühren zahlen, wenn sie im jeweils anderen Land ein Visum beantragen. Inhaber gewöhnlicher Reisepässe, die ein Unternehmensvisum beantragen, sollten eine schriftliche Einladung der betreffenden pakistanischen Organisation (Unternehmen) vorlegen, die mit dem Stempel einer städtischen Industrie- und Handelsvereinigung Pakistans versehen ist. Anträge bei der pakistanischen Botschaft oder den Konsulaten auf Visa für Besuche von Freunden und Verwandten sowie für Touristen müssen einen schriftliche Bürgschaft des Freundes oder Verwandten sowie einen gültigen Reisepass enthalten.

 

Gebräuche

Pakistan ist ein islamisches Land. Ausländische Besucher müssen die islamischen Gebräuche respektieren. Frauen sollten weder leicht bekleidet sein noch kurze Röcke tragen. Auf der Straße sollten Frauen in männlicher Begleitung sein. Männer sollten Körperkontakt zu Frauen vermeiden. Starren Sie verschleierte Frauen nicht an. Männer dürfen das Schlafzimmer von Frauen nicht betreten. Ein Mann sollte bei der Begrüßung einer Frau nicht zuerst die Hand ausstrecken. Wenn eine Frau die Hand zuerst ausstreckt, so darf diese vom Mann ergriffen werden. Wenn Sie ein Foto mit einem Pakistani machen wollen, besonders mit einer Frau, müssen Sie die Zustimmung einholen. Sprechen Sie in einer Moschee nicht laut. Alkohol ist in islamischen Ländern verboten. Trinken Sie also keinen Alkohol an öffentlichen Orten. Bilder und Lebensmittel vom Schwein sind Tabu. Im heiligen Monat Ramadan essen und trinken die Menschen nicht tagsüber. Stellen Sie sich beim Rauchen abseits.

Die Menschen in Pakistan kleiden sich konservativ. Männer tragen üblicherweise traditionelle Gewänder. Zu formellen Anlässen tragen sie aber auch Anzüge. Frauen tragen die typischen pakistanischen Kleider und Schleier. Frauen über 12 Jahre tragen beim Ausgehen Kopftuch. An öffentlichen Orten tragen die einheimischen Männer und Frauen keine kurzärmligen Hemden oder kurze Hosen. Dies ist aber keine Vorschrift für Fremde. Die wichtigsten religiösen Handlungen sind die jährliche Hajj, die täglichen fünf muslimischen Gebete und der jährliche Rezitierwettbewerb des Koran. Orthodoxe Muslime beachten streng das Alkoholverbot. Reisende sollten keine alkoholischen Getränke oder Schweinefleisch mitbringen.

 

Botschaft und Konsulate von Pakistan in China

Pakistanische Botschaft in China 

Anschrift: 1 Dongzhimenwai Dajie, Sanlitun, Beijing

Postleitzahl: 100600

Tel.: +86-10-65322504

Fax: +86-10-65322715

http://www.pakbj.org.pk/  

 

Pakistanisches Generalkonsulat in Shanghai 

Anschrift: 2378, F7, Shanghai Hongqiao Business Center, Hongqiao Road, Changning District

Postleitzahl: 200336

Tel.: +86-21-62377000

Fax: +86-21-62377066

Konsularische Vertretungen: Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui

 

Pakistanisches Generalkonsulat in Guangzhou 

Anschrift: 705-706 Guangsheng Building, 228 Tianhe Road, Guangzhou

Postleitzahl: 510620

Tel.: +86-20-85505679-80

Fax: +86-20-85505682

Konsularische Vertretungen: Guangdong, Fujian, Hunan, Hainan, Guangxi

 

Pakistanisches Generalkonsulat in Chengdu 

Anschrift: 19, Section 4, People South Road, Chengdu

Tel.: +86-28-85268316

Fax: +86-28-85268315, 85268052

E-Mail: pakcgchegdu@gmail.com

Konsularische Vertretungen: Sichuan, Guizhou, Yunnan, Chongqing

 

Spannung und Steckdosen

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* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.

* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance.