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Singapur
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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und von Singapur | ![]() |
Hinweise zu Änderungen an den Einreisevorschriften
Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren
Ab dem 1. November 2007 muss jeder
Ein- oder Ausreisende nach oder aus Singapur alle Bargeldbeträge über
30.000 SGD angeben (den vorgeschriebenen Betrag) oder den entsprechenden
Betrag in Fremdwährung. Die schriftliche Angabe muss jedem Beamten der
Einreisebehörde am roten Schalter des Zolls bei Ankunft in Singapur vorgelegt
werden, sowie am Einreiseschalter bei Abreise aus Singapur. Das vorgeschriebene
Formular ist „Physical Currency and Bearer Negotiable Instruments Report
(Traveler)“ oder Formular NP727.
Die Formulare sind an allen wichtigen Grenzübergängen, Polizeirevieren und Filialen der Singapore Post erhältlich. Die Formulare können auch von der Website der Singapore Police Force (SPF) www.spf.gov.sg oder der Website des Commercial Affairs Department www.cad.gov.sg heruntergeladen werden. Formular NP727 ist außerdem auch in allen Besucherzentren in Singapur erhältlich und wird von allen kommerziellen Verkehrsbetrieben weitergegeben.
Bei
der Einreisestelle in Singapur stehen zwei verschiedene Schalter zur Verfügung:
Ein roter und ein grüner Schalter. Gemäß den Zollbestimmungen
von Singapur muss sich jeder Reisende, der Gegenstände mit sich führt, die die
steuer- oder zollfreie Grenze überschreiten, oder andere zu versteuernde,
kontrollierende oder beschränkte Gegenstände, an den roten Schalter wenden. Ein
Reisender, der keine der drei oben genannten Arten von Gegenständen mit sich
führt, kann sich an den grünen Schalter wenden. Die Grenzbeamten dürfen
stichprobenartige Inspektionen durchführen. Reisende, die den falschen Schalter
gewählt haben oder illegale Reisende können mit einer Geldstrafe von bis zu
10.000 SDG oder eine Gefängnisstrafe belegt werden. Gemäß den Zollbestimmungen
in Singapur liegt die Obergrenze für eingeführte Fremdwährung bei
30.000 SGD.
Zollpflichtige Gegenstände: Alkohol, einschließlich Spirituosen, Wein und Bier; Tabakprodukte, einschließlich Zigaretten (gekennzeichnet mit SDPC) und Zigarren; Treibstoff
Kontrollierte Gegenstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf): Tiere, Vögel, Fische oder hiervon abstammende Produkte; CD, DVD, Filme, Videospiele; Waffen, Munition, Sprengstoff; Medikamente und pharmazeutische Produkte; Telekommunikations- und Funkausrüstung; Handschellen und Polizeischlagstöcke.
Verbotene Gegenstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf): Kautabak und Tabakersatzstoffe (E-Zigaretten); Kaugummi; Feuerzeuge in Form von Pistolen; kontrollierte Drogen und psychotrope Substanzen; gefährdete Wildtierarten und hiervon abstammende Produkte; Knallkörper; pornografische Publikationen, Videos, CDs und Software sowie jegliche andere Art obszöner Produkte; Raubkopien jeglicher Art; subversives und verräterisches Material
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Visa | ![]() |
Visatypen
1. Kurzfristige Visa (z. B. Touristenvisa, Visa für den Besuch von Verwandten und Freunden, Geschäftsvisa), die Reisenden einen Aufenthalt von 4 – 30 Tage in Singapur gestatten;
2. Langfristige Visa (z. B. langfristige Touristenvisa, Studentenvisa, Arbeitserlaubnis), die Reisenden einen Aufenthalt von mindestens 3 Monaten in Singapur gestatten;
3. Visa mit Mehrfacheinreise
Visumsantrag
Es müssen der Reisepass und eine Fotokopie der biografischen Angaben des Reisepasses vorgelegt werden. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate gültig sein (ab dem Datum der Ankunft in Singapur) und über eine leere Visa-Seite verfügen.
Das Formular 14A muss in englischer Sprache ausgefüllt und in zweifacher Ausführung vorgelegt werden. Alle Felder auf der 1. und 2. Seite müssen ausgefüllt sein. Die 3. Seite muss vom Antragsteller unter Angabe des Antragsdatums persönlich unterzeichnet sein. Jede Ausführung der Antragsformulare muss mit einem farbigen Passfoto (zwei Fotos werden benötigt) versehen sein. Die Fotos müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:
5 cm, Farbfotos, weißer Hintergrund, Aufnahme innerhalb der letzten 4 Monate;
Vollständige Abbildung des Gesichtes ohne Kopfbedeckung (außer der Antragsteller trägt für gewöhnlich eine Kopfbedeckung aufgrund der religiösen Überzeugung oder von Gebräuchen; die Kopfbedeckung darf jedoch nicht die Gesichtszüge des Antragstellers bedecken); Abmessungen des Gesichts 25 mm*35 mm
Touristenvisa sind ab Ausstellungsdatum 5 Wochen gültig. Inhaber der Visa dürfen innerhalb der 5 Wochen in Singapur mehrfach ein- und ausreisen. Die Aufenthaltsdauer wird von den Beamten der Immigration & Checkpoints Authority (ICA) festgelegt und beläuft sich höchstens auf 30 Tage.
Die Bearbeitungsdauer für Visa beträgt 3 Tage.
Ist der Antragsteller arbeitslos, muss er den Nachweis für ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen, beispielsweise Original und Fotokopie von Bankauszügen.
Wenn der Antragsteller von einem Einheimischen (Staatsbürger von Singapur oder in Singapur dauerhaft wohnhafte Person) eingeladen wurde, muss dieser das Formular V39A ausfüllen sowie eine Fotokopie und das Original des singapurischen Personalausweises oder der Seite mit den biografischen Angaben des Reisepasses. Der einheimische Kontakt muss persönlich den Antrag beim singapurischen Konsulat einreichen.
Hinweis: Ob ein Visum ausgestellt wird oder nicht, entscheidet das singapurische Konsulat. Keine andere Organisation oder Person hat das Recht, die Genehmigung eines Visumsantrags zu bestätigen oder abzulehnen.
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Gebräuche | ![]() |
Wichtigste Feiertage:
Chinesisches Neujahrsfest: Frühlingsfest Chinas
Eid al-fitr: Neumondfeier im Oktober des islamischen Kalenders
Tamilisches Neujahr: zwischen April und Mai
Vesak: Vollmond und Uposatha im Mai
Nationalfeiertag: 9. August
Weihnachten: 25. Dezember
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Botschaft und Generalkonsulat | ![]() |
Singapurische Botschaft in China
Anschrift: 1 Silk Road North, Jianguomenwai, Chaoyang
District, Beijing, China
Postleitzahl: 100600
Tel.: +86-10-65321115
Fax: +86-10-65329405
E-Mail: Singemb_bej@sgmfa.gov.sg
Öffnungszeiten: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 13:00 Uhr-17:00 Uhr, montags bis freitags.
Generalkonsulat von Singapur in Guangzhou
Anschrift: R2418, CITIC Plaza, 233 Tianhe North Road,
Guangzhou, Guagndong
Postleitzahl: 510613
Tel.: +86-20-38912345
Fax: +86-20-38912933 (konsularisch), +86-20-38912123 (Visa)
E-Mail: sin_consulargz@yahoo.com.cn
Generalkonsulat von Singapur in Shanghai
Anschrift: 90 Wanshan Road, Shanghai
Postleitzahl: 200336
Tel.: +86-21-62785566
Fax: +86-21-62956038 (konsularisch), +86-21-62956099 (Visa)
E-Mail: singcg_sha@sgmfa.gov.sg
Generalkonsulat von Singapur in Xiamen
Anschrift: 05-07, 08, Bank Center, 189 Xiahe Road,
Xiamen, Fujian
Postleitzahl: 361003
Tel.: +86-592-2684691
Fax: +86-592-2684694
E-Mail: singcg_xmn@sgmfa.gov.sg
Generalkonsulat von Singapur in Chengdu
Anschrift: 30-01 Yanlord Landmark Office, 1 Renmin South
Road, Jinjiang District, Chengdu, Sichuan
Tel.: +86-28-86527222
Fax: +86-28-86528005
E-Mail: sing_cgu@sgmfa.gov.sg
Generalkonsulat von Singapur in Hongkong
Anschrift: Unit 901, F9, Admiralty Centre Tower I, 18
Harcourt Road, Hong Kong
Tel.: +852-25272212
Fax: +852-28661239
E-Mail: singcg_hkg@sgmfa.gov.sg
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Spannung und Steckdosen | ![]() |
* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.
* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance .