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Singapur

Singapur

 

Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und von Singapur 

Hinweise zu Änderungen an den Einreisevorschriften 

Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren

Ab dem 1. November 2007 muss jeder Ein- oder Ausreisende nach oder aus Singapur alle Bargeldbeträge über 30.000 SGD angeben (den vorgeschriebenen Betrag) oder den entsprechenden Betrag in Fremdwährung. Die schriftliche Angabe muss jedem Beamten der Einreisebehörde am roten Schalter des Zolls bei Ankunft in Singapur vorgelegt werden, sowie am Einreiseschalter bei Abreise aus Singapur. Das vorgeschriebene Formular ist „Physical Currency and Bearer Negotiable Instruments Report (Traveler)“ oder Formular NP727.

Die Formulare sind an allen wichtigen Grenzübergängen, Polizeirevieren und Filialen der Singapore Post erhältlich. Die Formulare können auch von der Website der Singapore Police Force (SPF) www.spf.gov.sg oder der Website des Commercial Affairs Department www.cad.gov.sg heruntergeladen werden. Formular NP727 ist außerdem auch in allen Besucherzentren in Singapur erhältlich und wird von allen kommerziellen Verkehrsbetrieben weitergegeben.

Bei der Einreisestelle in Singapur stehen zwei verschiedene Schalter zur Verfügung: Ein roter und ein grüner Schalter. Gemäß den Zollbestimmungen von Singapur muss sich jeder Reisende, der Gegenstände mit sich führt, die die steuer- oder zollfreie Grenze überschreiten, oder andere zu versteuernde, kontrollierende oder beschränkte Gegenstände, an den roten Schalter wenden. Ein Reisender, der keine der drei oben genannten Arten von Gegenständen mit sich führt, kann sich an den grünen Schalter wenden. Die Grenzbeamten dürfen stichprobenartige Inspektionen durchführen. Reisende, die den falschen Schalter gewählt haben oder illegale Reisende können mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 SDG oder eine Gefängnisstrafe belegt werden. Gemäß den Zollbestimmungen in Singapur liegt die Obergrenze für eingeführte Fremdwährung bei 30.000 SGD.

Zollpflichtige Gegenstände: Alkohol, einschließlich Spirituosen, Wein und Bier; Tabakprodukte, einschließlich Zigaretten (gekennzeichnet mit SDPC) und Zigarren; Treibstoff

Kontrollierte Gegenstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf): Tiere, Vögel, Fische oder hiervon abstammende Produkte; CD, DVD, Filme, Videospiele; Waffen, Munition, Sprengstoff; Medikamente und pharmazeutische Produkte; Telekommunikations- und Funkausrüstung; Handschellen und Polizeischlagstöcke.

Verbotene Gegenstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf): Kautabak und Tabakersatzstoffe (E-Zigaretten); Kaugummi; Feuerzeuge in Form von Pistolen; kontrollierte Drogen und psychotrope Substanzen; gefährdete Wildtierarten und hiervon abstammende Produkte; Knallkörper; pornografische Publikationen, Videos, CDs und Software sowie jegliche andere Art obszöner Produkte; Raubkopien jeglicher Art; subversives und verräterisches Material

 

Visa 

Visatypen 

1. Kurzfristige Visa (z. B. Touristenvisa, Visa für den Besuch von Verwandten und Freunden, Geschäftsvisa), die Reisenden einen Aufenthalt von 4 – 30 Tage in Singapur gestatten;

2. Langfristige Visa (z. B. langfristige Touristenvisa, Studentenvisa, Arbeitserlaubnis), die Reisenden einen Aufenthalt von mindestens 3 Monaten in Singapur gestatten;

3. Visa mit Mehrfacheinreise

Visumsantrag 

Es müssen der Reisepass und eine Fotokopie der biografischen Angaben des Reisepasses vorgelegt werden. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate gültig sein (ab dem Datum der Ankunft in Singapur) und über eine leere Visa-Seite verfügen.

Das Formular 14A muss in englischer Sprache ausgefüllt und in zweifacher Ausführung vorgelegt werden. Alle Felder auf der 1. und 2. Seite müssen ausgefüllt sein. Die 3. Seite muss vom Antragsteller unter Angabe des Antragsdatums persönlich unterzeichnet sein. Jede Ausführung der Antragsformulare muss mit einem farbigen Passfoto (zwei Fotos werden benötigt) versehen sein. Die Fotos müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:

5 cm, Farbfotos, weißer Hintergrund, Aufnahme innerhalb der letzten 4 Monate;

Vollständige Abbildung des Gesichtes ohne Kopfbedeckung (außer der Antragsteller trägt für gewöhnlich eine Kopfbedeckung aufgrund der religiösen Überzeugung oder von Gebräuchen; die Kopfbedeckung darf jedoch nicht die Gesichtszüge des Antragstellers bedecken); Abmessungen des Gesichts 25 mm*35 mm

Touristenvisa sind ab Ausstellungsdatum 5 Wochen gültig. Inhaber der Visa dürfen innerhalb der 5 Wochen in Singapur mehrfach ein- und ausreisen. Die Aufenthaltsdauer wird von den Beamten der Immigration & Checkpoints Authority (ICA) festgelegt und beläuft sich höchstens auf 30 Tage.

Die Bearbeitungsdauer für Visa beträgt 3 Tage.

Ist der Antragsteller arbeitslos, muss er den Nachweis für ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen, beispielsweise Original und Fotokopie von Bankauszügen.

Wenn der Antragsteller von einem Einheimischen (Staatsbürger von Singapur oder in Singapur dauerhaft wohnhafte Person) eingeladen wurde, muss dieser das Formular V39A ausfüllen sowie eine Fotokopie und das Original des singapurischen Personalausweises oder der Seite mit den biografischen Angaben des Reisepasses. Der einheimische Kontakt muss persönlich den Antrag beim singapurischen Konsulat einreichen.

Hinweis: Ob ein Visum ausgestellt wird oder nicht, entscheidet das singapurische Konsulat. Keine andere Organisation oder Person hat das Recht, die Genehmigung eines Visumsantrags zu bestätigen oder abzulehnen.

 

Gebräuche 

Wichtigste Feiertage:

Chinesisches Neujahrsfest: Frühlingsfest Chinas

Eid al-fitr: Neumondfeier im Oktober des islamischen Kalenders

Tamilisches Neujahr: zwischen April und Mai

Vesak: Vollmond und Uposatha im Mai

Nationalfeiertag: 9. August

Weihnachten: 25. Dezember

 

Botschaft und Generalkonsulat 

Singapurische Botschaft in China 

Anschrift: 1 Silk Road North, Jianguomenwai, Chaoyang District, Beijing, China

Postleitzahl: 100600

Tel.: +86-10-65321115

Fax: +86-10-65329405

E-Mail: Singemb_bej@sgmfa.gov.sg

Öffnungszeiten: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 13:00 Uhr-17:00 Uhr, montags bis freitags.

 

Generalkonsulat von Singapur in Guangzhou  

Anschrift: R2418, CITIC Plaza, 233 Tianhe North Road, Guangzhou, Guagndong

Postleitzahl: 510613

Tel.: +86-20-38912345

Fax: +86-20-38912933 (konsularisch), +86-20-38912123 (Visa)

E-Mail: sin_consulargz@yahoo.com.cn

 

Generalkonsulat von Singapur in Shanghai  

Anschrift: 90 Wanshan Road, Shanghai

Postleitzahl: 200336

Tel.: +86-21-62785566

Fax: +86-21-62956038 (konsularisch), +86-21-62956099 (Visa)

E-Mail: singcg_sha@sgmfa.gov.sg

 

Generalkonsulat von Singapur in Xiamen  

Anschrift: 05-07, 08, Bank Center, 189 Xiahe Road, Xiamen, Fujian

Postleitzahl: 361003

Tel.: +86-592-2684691

Fax: +86-592-2684694

E-Mail: singcg_xmn@sgmfa.gov.sg

 

Generalkonsulat von Singapur in Chengdu  

Anschrift: 30-01 Yanlord Landmark Office, 1 Renmin South Road, Jinjiang District, Chengdu, Sichuan

Tel.: +86-28-86527222

Fax: +86-28-86528005

E-Mail: sing_cgu@sgmfa.gov.sg

 

Generalkonsulat von Singapur in Hongkong  

Anschrift: Unit 901, F9, Admiralty Centre Tower I, 18 Harcourt Road, Hong Kong

Tel.: +852-25272212

Fax: +852-28661239

E-Mail: singcg_hkg@sgmfa.gov.sg

 

Spannung und Steckdosen 

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* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.

* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance .