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Schweden
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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und von Schweden | ![]() |
Gemäß den Gesetzen und Verordnungen der Europäischen Union hat Schweden strenge Zollkontrollen. Chinesische Staatsbürger dürfen Artikel wie Kleidungsstücke, Kameras und andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs zollfrei nach Schweden einführen. Artikel (außer Alkohol und Tabak) im Wert von höchstens 430 EUR dürfen zollfrei aus Ländern außerhalb der Eurozone mit Flug oder Fähre eingeführt werden; Artikel im Wert von höchstens 300 EUR, die von ausländischen Staatsbürgern mit anderen Verkehrsmitteln nach Schweden eingeführt werden, sind zollfrei.
Bei Einreise nach Schweden müssen chinesische Staatsbürger besonders bei der Mitfuhr von Alkohol, Tabak, Lebensmitteln, Bargeld, Drogen und/oder gefährlichen Gütern aufpassen. Solange der mitgeführte Alkohol oder Tabak die Mengenbeschränkungen nicht überschreitet und für den persönlichen Gebrauch ist, wird bei Einreise kein Zoll erhoben. Personen, die bei Einreise Alkohol mitführen, müssen über 20 Jahre alt sein. Die zollfreie Grenze liegt bei 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 %, 2 Litern Wein über 15 %, aber unter 22 %, 4 Litern Wein unter 15 % oder höchstens 16 Litern Bier. Die zollfreie Menge für Tabak liegt bei 200 Zigaretten, 100 Zigarren oder 250 Gramm Tabak. Lebensmittel für den persönlichen Gebrauch, die in einem EU-Land erworben wurden, unterliegen keiner Mengenbeschränkung; nach Schweden eingeführte Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern jedoch werden streng kontrolliert; die Vorschriften variieren je nach Lebensmittel. Fleisch- und Milchprodukte benötigen ein Gesundheitszertifikat und werden an der Grenze kontrolliert. Eingeführtes Bargeld muss deklariert werden, wenn der Betrag des Bargelds oder anderer Geldwerte über 10.000 EUR liegt. Verschriebene Medikamente für den persönlichen Gebrauch dürfen nach Schweden eingeführt werden. Gefährliche Güter wie Springmesser, Pfefferspray, Speere oder Spontons, Nietenhandschuhe, Hammer, Waffen und Munition dürfen nur nach Schweden eingeführt werden, wenn eine Erlaubnis der schwedischen Polizei eingeholt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des schwedischen Zolls: http://www.tullverket.se/en)
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Visa | ![]() |
Schweden ist ein Schengen-Staat. Grundsätzlich dürfen sich Reisende mit einem Schengen-Visum nicht länger als 90 Tage aufhalten. Chinesische Staatsbürger, die eine Reise in die Schengen-Region planen, sollten ihren Visumsantrag in China bei der Botschaft oder den Konsulaten des Hauptreiselandes stellen. Wenn kein Hauptreiseland festgelegt werden kann, sollte der Visumsantrag in China bei der Botschaft oder den Konsulaten des Landes mit dem längsten Aufenthalt gestellt werden. Wenn die Aufenthaltsdauer in verschiedenen Schengen-Staaten gleich ist, sollte der Visumsantrag bei der Botschaft oder den Konsulaten des zuerst bereisten Landes gestellt werden.
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Gebräuche | ![]() |
In Schweden ist Alkohol verboten und darf daher nicht verschenkt werden. Alkohol kann nur in Spezialgeschäften gekauft werden.
Autofahren unter Alkoholeinfluss zieht harte Strafen nach sich.
In den meisten öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, Geschäften und Restaurants ist das Rauchen verboten. Einige Hotels bieten Raucherzimmer an.
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Botschaft und Konsulate von Schweden in China | ![]() |
Schwedische Botschaft in China
Anschrift: 3 Dongzhimenwai Avenue, Beijing
Tel.: +86-10-65329790
Fax: +86-10-65325008
Schwedisches Generalkonsulat in Shanghai
Anschrift: Shanghai Central Plaza, 381 Huaihai Middle Road, Shanghai
Tel.:+86-21-53599610
Fax: +86-21-53599633
Konsularische Vertretungen: Shanghai , Zhejiang, Jiangsu, Anhui
Schwedisches Generalkonsulat in Hongkong
Anschrift: Bank of East Asia Harbor View Center, 56 Gloucester Road, Wanchai, Hong Kong
Tel.: +852-25211212
Fax: +852-25960308
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Spannung und Steckdosen | ![]() |
* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.
* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance.