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USA
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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen in die und aus den USA | ![]() |
Bekleidung, Schmuck, Kosmetika, Jagd- oder
Angelausrüstung, Kamera, tragbares Radio und weitere Gegenstände ähnlicher
Natur für den persönlichen Gebrauch sind steuerfrei. Alle oben genannten
Gegenstände, die in die USA eingeführt werden, müssen auch wieder ausgeführt
werden. Wenn Sie neuer Einreisender in die USA sind und der Wert der
steuerfreien Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie Schmuck die
300-USD-Grenze überschreiten, und Sie für diese Gegenstände keine Zollgebühren
zahlen, dürfen Sie diese in den nächsten 3 Jahren nicht veräußern. Immer wenn
Sie oben genannte Gegenstände veräußern, ohne Steuern bezahlt zu haben, werden
diese einbehalten oder konfisziert.
Personen, die keine Einwohner sind, und bereits 21 Jahre alt sind, dürfen 1 Liter alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Spirituosen für den persönlichen Gebrauch in die USA einführen. Alkoholische Getränke, die die beschriebene Menge überschreiten, müssen beim Zoll deklariert werden und sind steuerpflichtig.
Besucher dürfen in die USA steuerfrei
einen Karton Zigaretten (200) oder 50 Zigarren, oder 2 Kilogramm Tabak
oder die entsprechenden Mengen der oben genannten Gegenstände einführen.
Zigarren, die in Kuba hergestellt wurden, dürfen nicht in die USA eingeführt
werden, egal ob für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk.
In Duty-free-Shops und an Bord von Flugzeugen oder Schiffen erworbene Gegenstände sind zollpflichtig, wenn Sie die Mengen oder den Wert der beschriebenen steuerfreien Grenze überschreiten.
Wenn Personen, die keine Einwohner sind und in die USA aufgrund von Anschlussflügen einreisen, müssen die persönlichen Gegenstände, einschließlich nicht mehr als 4 Liter alkoholische Getränke, an einen Ort außerhalb des Einflussbereichs der US-Zollbehörde gebracht werden und der Wert dieser Gegenstände darf 200 USD nicht überschreiten, dann sind diese von der Steuer befreit.
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Visa | ![]() |
Chinesische Staatsbürger, die in die USA
einreisen, müssen ein B2-Touristenvisum beantragen. Der Reisepass muss
mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer in den USA hinaus gültig
sein. Der Visumsantrag muss bei der Botschaft oder den Generalkonsulaten der
USA in China erfolgen. Für Vorstellungsgespräche für Visa oder Fragen in Bezug
auf Visa wenden Sie sich telefonisch an das Visa Call Center unter 4008-872-333
(Anrufe aus China) oder 86-21-3881-4611 (Anrufen von außerhalb).
Ab dem
13. Februar 2012 gelten in den USA neue Richtlinien in Bezug auf
chinesische Visa-Antragsteller, die die Anzahl einiger qualifizierender
Gespräche mit Visa-Antragstellern entfallen:
A. Chinesische Staatsbürger, die bereits ein Visum des Typs B (vorübergehender Besuch aus geschäftlichen Gründen oder als Tourist), C1 (Transit), D (Flugzeug-, Schiffsbesatzung), C1/D (Transit/Flugzeug-, Schiffsbesatzung), F (Student), J (Austauschbesucher), M (nicht-akademischer Student), O (Besucher mit besonderen Fähigkeiten), die einen Abdruck des Zeigefingers hinterlassen haben und erneut ein Visum des selben Typs beantragen, müssen innerhalb von 48 Monaten (4 Jahren), nachdem ein Visum oben genannter Art abgelaufen ist, nicht mehr zu einem Gespräch erscheinen.
B. Wenn die Botschaft oder das Generalkonsulat der USA in China ein Gespräch mit dem Antragsteller fordert, kann sich dieser für das Visa-Gespräch direkt zur Botschaft oder dem Generalkonsulat begeben. Terminvereinbarung und Abgabe von Fingerabdrücken sind nicht mehr nötig.
C. Inhaber von Visa der Typen F und M, die die Schule wechseln, sowie Inhaber von Typ J, die das Projekt des akademischen Austauschs wechseln wollen, sind von dieser Richtlinie nicht betroffen.
D. Antragsteller für eine Erneuerung von Visum F1, deren vorheriges Visum den Eintrag „Abfertigung erhalten“ enthält, und deren Visum seit weniger als drei Jahren abgelaufen ist, müssen nicht an Visa-Gesprächen teilnehmen. Antragsteller für die Verlängerung der unter A. aufgeführten Visa-Typen (außer F1) müssen einen Termin für ein Visa-Gespräch vereinbaren, wenn das vorherige Visum den Eintrag „Abfertigung erhalten“ trägt.
F. Antragsteller für die Verlängerung der Visa-Typen H, L und P müssen kein Visa-Gespräch mehr führen, wenn das vorherige Visum weniger als 12 Monate abgelaufen ist.
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Nützliche Tipps zu den Landesgebräuchen | ![]() |
Am Tisch beginnt man mit dem außen liegenden Besteck. Mit der Gabel stabilisiert man die Speisen und mit dem Messer schneidet man sie in kleine Stücke, bevor man sie zum Mund führt. Bei Tisch wird nicht geschlürft. Der kleine Löffel bei der Kaffeetasse wird zum Einrühren von Milch und Zucker verwendet. Löffeln Sie damit nicht den Kaffee aus. In Restaurants spricht man nicht laut.
Auf Schiffen oder Zügen gibt man Trinkgeld, nicht jedoch an Bord von Langstreckenbussen oder Flugzeugen. Gepäckträger an Bahnhöfen und Kais erhalten Trinkgelder. Bei der Gepäckaufgabe oder -abholung gibt man kein Trinkgeld. Im Hotel sollten Sie dem Zimmermädchen und dem Hotelpagen Trinkgeld geben. Im Restaurant sollten Sie ausschließlich der Bedienung an Ihrem Tisch Trinkgeld geben. Auch Taxifahrer, Frisöre und Kosmetiker erhalten Trinkgelder, nicht jedoch Verkäufer und Mitarbeiter in Wäschereien. In Restaurants beträgt ein Trinkgeld grundsätzlich 15 % -20 % der Rechnung. Gepäckträger in Hotels erhalten 0,5-1 USD; Zimmermädchen 1-2 USD; Taxifahrer etwa 1 % und pro Gepäckstück im Kofferraum zusätzlich ein Trinkgeld.
In den USA stellt man sich beim Warten in
einer Reihe an. Tun Sie dies nicht, kann es zu Auseinandersetzungen kommen.
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Botschaft | ![]() |
US-Botschaft in China:
Anschrift: 55 Anjialou, Beijing
Postleitzahl: 100600
Tel.: +86-10-85313000
American Citizen Services
Öffnungszeiten: 8: 30 Uhr-12: 00 Uhr, 14: 00 Uhr-16: 00 Uhr montags bis freitags
Fax: +86-10-85313300
E-Mail: BeijingACS@state.gov
Visa für Nicht-Einwanderer
USA: 703-665-1986
Visa für Einwanderer: Anträge können ausschließlich beim
Konsulat in Guangzhou gestellt werden
USA: 703-665-1986
Anschrift: Room 2801, Jingguang Center
Tel.: +86-10-65973242
Fax: +86-10-65973247
Department of Homeland Security (DHS)
Fax: +86-10-85313100 (Einwanderung)
Fax: +86-10-85314600
Foreign Agricultural Service
Tel.: +86-10-85313600 (FAS)
Fax: +86-10-85313636
E-Mail: Agbeijing@fas.usda.gov
Tier- und Pflanzenquarantäne
Tel.: +86-10-8531-3030
Fax: +86-10-8531-3033
FCS
Tel.: +86-10-85313557
Fax: +86-10-85313701/4343
E-Mail: office.beijing@trade.gov
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Spannung und Steckdosen | ![]() |
* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.
* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance.